Belegverwaltung und UStVa

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Belege und die Umsatzsteuervoranmeldung – bequem und papierlos.
Tank-, Material- oder Restaurantrechnung, manche kommen in Papierform, andere als PDF. Um dem Chaos Herr zu werden hat faktoora ein elektronisches Belegmanagement eingeführt. Dies ermöglicht es alle Belege an einem Ort sicher und bequem zu sammeln und zu archivieren.

Die GoBD – Was ist das?

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Und sind Sie überhaupt betroffen?

Damit Sie wissen ob Sie hier weiterlesen sollten, beantworten wir Ihnen die zweite Frage zuerst – wer ist betroffen? Die GoBD ist für alle Unternehmen, vom Freiberufler bis zum DAX Konzern, die Umsatzsteuerpflichtig sind. Achtung! Anders als bei vielen anderen Regelungen sind bei der BoBD Kleingewerbe oder nebenberufliche Tätigkeiten nicht ausgenommen. Sie sind betroffen? Dann lesen Sie besser weiter!

Die Wahrheit über das Ungeheuer DSGVO

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Seit dem 25.05.2018 müssen alle Unternehmen der EU, bzw. die in der EU tätig sind, die Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO- erfüllen. In diesem Blogartikel wollen wir kurz zusammen fassen was die DSGVO ist und in wieweit sie faktoora-Nutzer betrifft.

Mit Seeburger treiben Sie innovative digitale Prozesse voran 

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Die E-Rechnung ist auf dem Vormarsch. faktoora bietet von Anfang an ZUGFeRD konforme Rechnungen. Seit der Verordnung im EU Parlament – E-Rechnungsrichtlinie (2014/55/EU) – hat sich viel getan. Immer mehr stellt sich heraus, dass es nicht einfach nur um das “Können Sie ZUGFeRD?”, sondern mehr um das “Wie gut können Sie ZUGFeRD?” geht. Von der Erstellung einer Rechnung im online Tool bis zur Integration in das eigene System sollte die Umstellung auf die E-Rechnung so wenig Aufwand wie möglich verursachen und alle Anforderungen erfüllen.

Wir setzen auf starke Kooperationen und daher haben wir uns einen der besten Partner auf dem Gebiet der Business Integration zusammengeschlossen.Mit Seeburger treiben Sie innovative digitale Geschäftsprozesse voran und ergreifen so die Chancen des digitalen Wandels.

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Updates für ZUGFeRD und Faktur-X

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Am 24.05.2020 veröffentlichte der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. die neue ZUGFeRD Version 2.1. Auch das Format Faktur-X vom französischen Forum National de la Factur Electronique erhielt ein Update auf 1.0.0.5. Diese neuen Rechnungsformate finden immer mehr Anwendung, Ziel ist es vor allem den grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsaustausch zu optimieren und bürokratische Hürden abzubauen.

Kurz erklärt wird einen maschinenlesbare UN/CEFACT XML in eine menschenlesbare PDF eingebettet. Durch das automatische Auslesen der Daten, entfallen manuelle Eingaben.

Nichts geht mehr – ohne XRechnung

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Seit November 2019 akzeptierten Auftraggeber des Bundes nur noch elektronische Rechnungen. Nun ziehen Länder und Kommunen nach. Seit dem 18.04.2020 verwendet und empfängt die öffentliche Hand nur noch elektronische Rechnungen. Dies ist ein weiterer Schritt zur europaweiten E-Rechnungspflicht. Die Übergangsphase ist damit für den öffentlichen Sektor beendet.

Kennen Sie ZUGFeRD?

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Fünf Stolpersteine des E-Invoicing – worauf Sie als Online-Händler unbedingt achten sollten.

„Der Einsatz elektronischer Rechnungen ermöglicht es uns endlich einen Bestellprozess ohne Medienbruch durchzuführen und so die Ware deutlich schneller zum Kunden zu liefern.“ stellt Akasha Jethwa fest. Der Geschäftsführer des Spirituosenhändlers „Southern Spirits“ war mit einem typischen Problem vieler Online-Händler konfrontiert: Neben dem eigenen Online-Shop stellen Marktplätze wie Amazon oder eBay den Hauptabsatzweg dar. 

Die Deutsche Bahn macht ernst…

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Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten der Deutsche Bahn AG (zumindest theoretisch) verpflichtet Ihre Rechnungen als XRechnung an die Deutsche Bahn zu senden. Auch wenn die Bahn mit Nachdruck die elektronische Rechnung eingefordert hat, war die Rechnungsannahme noch weitgehend kulant geregelt: über fehlerhafte Formate oder fehlende/falsche Angaben hat man bisher noch großzügig hinweggesehen in der Einführungsphase.

Rechnungsanhänge bei Rechnungen an die Deutsche Bahn

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Die Deutsche Bahn verlangt in vielen Fällen rechnungsbegründende Unterlagen von den Lieferanten. Dies können Stundenzettel, Leistungsnachweise, Fotos oder ähnliche Unterlagen sein. Diese sind auch bei einer XRechnung verpflichtend mit einzureichen. Auch wenn fehlende Anhänge nicht zur einer direkten Ablehnung der Rechnung bei der Eingangsprüfung führen, werden Rechnungen spätestens bei der Prüfung durch die Fachabteilung zurückgewiesen.