Neue elektronische Rechnungsvorschriften in Luxemburg seit dem 18. März 2023

Ab dem 18. März 2023 treten in Luxemburg neue Vorschriften für elektronische Rechnungen in Kraft. Sie gelten für alle Wirtschaftsteilnehmer, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ausstellen und übermitteln. Die elektronischen Rechnungen müssen nun bestimmte technische Anforderungen erfüllen und der EN16931-Norm entsprechen. Sie können in zwei Formaten eingereicht werden: Cross-Industry-Invoice (CII) und Universal Business Language (UBL), beide kompatibel mit dem PEPPOL-Netzwerk. Unternehmen in Luxemburg haben zwei Optionen zum Einreichen elektronischer Rechnungen: Peppol und die Plattform MyGuichet.lu. Mit diesen neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg soll eine effiziente und genaue Übermittlung von Rechnungsdaten sichergestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Neue elektronische Rechnungsvorschriften in Luxemburg ab dem 18. März 2023

Die Regierung von Luxemburg hat neue Vorschriften eingeführt, die ab dem 18. März 2023 in Kraft treten. Diese Veränderungen betreffen alle Wirtschaftsteilnehmer, die im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber ausstellen und übermitteln möchten. Nun sind sie verpflichtet, ihre Rechnungen als konforme elektronische Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.

Technische Anforderungen für elektronische Rechnungen in Luxemburg

Um die Konformität mit den neuen Vorschriften sicherzustellen, müssen elektronische Rechnungen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Sie müssen der EN16931-Norm entsprechen und können in zwei Formaten eingereicht werden:

  1. Cross-Industry-Invoice (CII): Ein universelles Format für elektronische Rechnungen, das eine große Bandbreite von Geschäftsszenarien abdeckt.
  2. Universal Business Language (UBL): Ein umfangreiches und flexibles Format, das speziell für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch in einer breiten Palette von Geschäftsanwendungen entwickelt wurde.

Beide Formate sind mit dem PEPPOL-Netzwerk kompatibel und ermöglichen eine effiziente und genaue Übermittlung von Rechnungsdaten.

Optionen zur Einreichung von elektronischen Rechnungen in Luxemburg

Unternehmen, die in Luxemburg tätig sind und ihre Rechnungen elektronisch ausstellen möchten, haben zwei Optionen:

  1. Peppol: Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) ist ein Netzwerk zum Austausch elektronischer Daten. Unternehmen, die Zugang zu Peppol haben, können ihre elektronischen Rechnungen direkt über dieses Netzwerk ausstellen und übermitteln.

  2. MyGuichet: Für diejenigen Unternehmen, die keinen Zugang zu Peppol haben, stellt die luxemburgische Regierung eine Alternative bereit: die Plattform MyGuichet.lu. Dort können Unternehmen eine bereits konforme elektronische Rechnung hochladen und anschließend übermitteln.

Die genauen Prozesse und Anforderungen jeder Plattform variieren, und es ist wichtig, sie zu verstehen und richtig anzuwenden, um den reibungslosen Ablauf der Rechnungsstellung zu gewährleisten.

Fazit

Sie müssen Rechnung an öffentliche Einrichtungen in Luxemburg stellen? Wir helfen Ihnen und garantieren die Rechnungsannahme. Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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