Neue Anforderungen der Deutschen Bahn: Rahmenvertragsnummer und Projektreferenz

Die Deutsche Bahn dreht weiter an den Anforderungen

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Die Deutsche Bahn dreht weiter an den Anforderungen: seit kurzer Zeit wird immer häufiger die Angabe der Rahmenvertragsnummer und/oder der Projektreferenz verlangt. Diese müssen in den Feldern BT-12 (Vertragsnummer) und BT-11 (Projektreferenz) übertragen werden. 

Beide Felder sind gemäß EN16931 optional und es obliegt dem jeweiligen Rechnungsempfänger diese Angaben verpflichtend zu deklarieren.

Die Projektreferenz beinhaltet Angaben zum Name (BT-11-0) und zur Nummer des Projektes (BT-11). Die XRechnung sieht für die Projektreferenz konzeptionell lediglich einen „Identifier.Type“ gemäß ISO 15000-5:2014 Anhang B vor. Da jede XRechnung EN16931 konform sein muss, sind aber dennoch in jedem Fall beide Felder verpflichtend zu setzen.

Praxis-Tipp:

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